Es kommt nur noch selten vor, aber manchmal werden mir Rechnungen per Scheck gezahlt (das „selten“ bezieht sich nicht auf die Bezahlung an sich, sondern auf „per Scheck“). Beim ersten Mal ging ich zu meiner Bank, nahm ein Scheckeinreichungsformular und fing an, es auszufüllen. Bankleitzahl war einfach, was aber sollte ich unter „Vermerke des Einreichers“ eintragen? Vielleicht „Alles meins!“ oder „Juchhuu!“? Ich ließ es einfach aus und machte mich daran, die anderen Felder mit den Zahlenkolonnen zu füllen, die unten auf dem Scheck standen.
Als ich fertig war, fiel mein Blick auf den quer übers Formular laufenden Vermerk „Orderschecks bitte ordnungsgemäß auf der Rückseite indossieren“. Hm, ich vermutete mal, dass der Scheck, den ich abgab, ein Orderscheck war (schließlich „orderte“ ich das Geld). Seine Rückseite konnte ich auch noch ausmachen. Aber was bedeutete „indossieren“ und was hieß „ordnungsgemäß“ in diesem Zusammenhang?
Nach ein paar Minuten unschlüssigen Scheckanstarrens (nix da mit „Schecksekunde“) beschloss ich, mich mal wieder bis auf die Knochen zu blamieren, ging zu dem freundlich lächelnden Kassierer, zeigte ihm die Papierchen und fragte, was es denn mit dem ordnungsgemäßen Indossieren so in Bankerkreisen auf sich hat. Breiter werdendes Lächeln: „Sie müssen den Scheck auf der Rückseite unterschreiben.“
Das war alles? Weshalb stand es nicht genauso einfach auf dem Formular? Oder weiß alle Welt, was „indossieren“ beim Scheck bedeutet und nur ich habe keinen Schimmer? Seither achte ich bei Formularen auf diese Vermerke – so habe ich auch schon den Hinweis „Orderschecks sind auf der Rückseite zu girieren.“ gefunden – heißt auch nichts anderes, als dass man das Teilchen auf der Rückseite unterschreiben muss.
Indossieren, girieren – lauter nette Versuche, so bank-schlichten Menschen wie mir ihre Unwissenheit im Prüfungsfach „Scheck einreichen“ unter die Nase zu reiben. Aber in den Banken soll man nicht glauben, dass mich das davon abhält, meine Schecks abzuliefern … Soooo peinlich war mir meine Ahnungslosigkeit nun auch nicht. Außerdem kenne ich den Trick ja jetzt.
Dein Artikel spricht mir aus dem Herzen. Habe heute zum ersten Mal mit diesem mysteriösen Vordruck zu tun bekommen und konnte mich zum Glück noch dunkel daran erinnern, dass die Formulare meiner früheren Bank den schlichten Zusatz enthielten, dass ich den Scheck auf der Rückseite unterschreiben müsste.
Habe zur Sicherheit noch mal im Internet recherchiert, was ich besser nicht getan hätte: Orderschecks müssen vom Aussteller (!) auf der Rückseite unterschrieben werden: Das ist das Indossament (= Eigentumsübertragung) des Indossanten (= ursprünglicher Inhaber) an den Indossatar (= neuer Inhaber). Aber vielleicht ist ja mein Scheck kein Orderscheck, sondern ein was-weiß-ich-Scheck? Genau! Es ist zwar von Gesetzes wegen ein Orderpapier, wird aber durch Anbringung des Zusatzes „oder Überbringer“ zu einem Inhaberscheck (nebenbei ist er auch noch ein Verrechnungsscheck, weil da auch „nur zur Verrechnung“ draufsteht). Nun habe ich nirgends einen Hinweis gefunden, dass ein Inhaberscheck durch den Indossatar indossiert (also von mir unterschrieben) werden muss, aber ehe ich mich da mit meiner Bank auf Diskussionen einlasse, werde ich brav auf der Rückseite meine Unterschrift leisten, ohne jedoch das Gefühl ganz abschütteln zu können, dass die Bank vielleicht auch nicht so genau weiss, was sie da vorgedruckt hat.
Übrigens: Die wunderschönen Worte Indossant und Indossatar kann man auch durch Girant und Giratar ersetzen, womit der Zusatz am linken Rand des Vordrucks erklärt wäre: Er zeigt, dass die Bank in der Lage ist, den gleichen Sachverhalt mit mehreren allgemein-unverständlichen Begriffen zu beschreiben.
@Werner: Das ist ja noch merkwürdiger als ich gedacht habe:
Der Begriff Girant lässt mich eher an eine Kreuzung aus Giraffe und Elefant denken und wenn mir jemand mitteilt, er sei der Indossant, wäre meine Vermutung „Oha, ein Spion.“ – das klingt doch arg nach Informant mit Dossiers …“. Ja, die wundersame Bankwelt – kein Wunder, dass es dort eine Krise gab. 😉