Vielen im Lande wird der Begriff „Künstlersozialkasse“ nichts sagen (sie können aber trotzdem weiterlesen, man weiß ja nie, wann das Wissen darum von Nutzen ist), einige werden schwer dankbar für die Existenz dieses „Clubs“ sein (das sind die Leistungsempfänger), wieder andere sind vermutlich nicht ganz so enthusiasmiert über diese Existenz (das sind die Leistungszahler).
Leistungsempfänger sind selbstständige Künstler aus unterschiedlichen Tätigkeitsrichtungen, deren Leben in vielen Fällen finanziell nicht so rosig ist, wie es dem Wortklang zu vermuten ist – (Lebens)Künstler ist manchmal das Synonym für Überlebenskünstler. Egal, ob rosiges oder düsteres Leben, diese Gruppe bekommt, wenn sie denn KSK-Mitglied ist, zur sozialen Absicherung von der Künstlersozialkasse die Renten- und Krankenkassenbeiträge zu 50% bezahlt. Und es sei ihnen wirklich von Herzen gegönnt!
Leistungszahler wiederum sind diejenigen, die o.g. Empfänger engagieren. Zusätzlich zum vereinbarten Entgelt für den Künstler müssen sie (nach meinen Informationen) für 2008 4,9% auf das Honorar an die KSK zahlen. So weit, so erklärlich. Irgendwo muss das Geld ja schließlich herkommen, und dass dann die Auftraggeber zur Kasse gebeten werden, ist verständlich.
Interessanterweise muss diese KSK-Abgabe auch für Menschen gezahlt werden, die gar keine Leistungen aus selbiger Kasse bekommen. Allein die Tatsache, dass sie selbstständig eine Tätigkeit ausüben, die nach den (für mich) nicht ganz einfach nachzuvollziehenden Definitionen der KSK als „künstlerische Leistung“ gewertet werden kann, führt zur Abgabepflicht für die Auftraggeber.
Vor gut 20 Jahren wurden bspw. Gewerbetreibende (um den Bogen zur Überschrift zu kriegen) erst gar nicht zur KSK zugelassen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn damals arbeitete ich für kurze Zeit selbstständig, hatte ein Gewerbe angemeldet und versucht, bei der KSK unterzuschlüpfen. Aber es hieß: Egal was, mit Gewerbeschein ist es keine Kunst. Prinzipiell. Aha. Okay.
Wie ich mittlerweile erfahren habe, werden jetzt sogar Gewerbetreibende mit offenen Armen begrüßt. Und sollten sie doch nicht eintreten, werden ihre Auftraggeber trotzdem zur Kasse gebeten. Das erhöht den Beliebtheitsgrad von Gewerbemenschen und anderen Leistungs-nicht-in-Anspruchnehmern enorm: Man muss sie bei der KSK nicht verwalten und –vermutlich noch wichtiger– auch nicht bezuschussen. Aber – man bekommt Geld von den Auftraggebern.
Ich finde es absolut nachvollziehbar und richtig, dass man als Versicherer hinter den Beiträgen her ist (und sein muss!). Aber doch bitte auch nur bei denen (bzw. in diesem Falle bei deren Auftraggebern), die tatsächlich in den Leistungsgenuss kommen. Man muss ja z.B. auch nur dann für eine Bahn-Fahrkarte zahlen, wenn man mit der Bahn fährt – und ist nicht allein schon deshalb zahlungsverpflichtet, weil man den bahnlichen Zulassungskriterien als Fahrgast entspricht …
Mir stellt sich die Frage, ob diese doch sehr kreative Form der Mittelrekrutierung nicht auch schon eine abgabepflichtige künstlerische Leistung ist. Wer muss dann an wen zahlen?
Es wäre auch nicht verwunderlich, wenn das aktuelle KSK-System bei anderen Dienstleistern Begehrlichkeiten hinsichtlich der Beitragsbeschaffung weckt.
Ohhh wie toll, welche Kriterien muß man erfüllen, um eine KSK oder ähnlich gelagerten Inkassobetrieb zu gründen? Mir täten sich da Pfründe auf, ohne Ende.
Ich zieh mich zurück, um nachzudenken.
Lotte
Mal abgesehen davon, dass ich diese überholte und mutwillige Grenzziehung zwischen Kunst und Gewerbe für ein wenig überholt und häufig schwer nachvollziehbar erachte, ist der Hintergrund dieser merkwürdigen Handhabung folgender:
Würden die Auftraggeber diese Abgabe NUR bei KSK-Versicherten tätigen müssen, so würde sich der Wettbewerb zu Ungunsten ebenjener verschieben. Oder kurz gesagt: kein Schwein würde mehr bei „Künstlern“ kaufen, wenn vergleichbare Leistung auch von Gewerblichen zu haben ist. Ohne Zwangszuschlag. Täte ich auch nicht tun!