Als ich letzte Nacht nicht so schnell einschlafen konnte wie sonst (Kopf kommt unter 45 Grad Winkel, Augen schließen sich, Probandin schläft), kam mir ein Verdacht, der mich noch munterer machte:
Darf das Sandmännchen hier eigentlich noch seinem Gewerbe nachgehen?
Ich bin mir sicher, dass seine diversen Fortbewegungsmittel alle die grüne Plakette haben. Aber was ist mit diesem glimmerigen Schlafstaub (ich möchte hier nicht von „jemandem Sand in die Augen streuen“ reden …), der im Fernsehen aussieht wie die Beamerei der frühen Raumschiff Enterprise-Folgen. Fällt der unter Feinstaub und darf womöglich nicht mehr verstreuselt werden?!
Ich hoffe, die Verantwortlichen drücken ein Auge zu, damit ich nächtens wieder beide Augen zumachen kann …
Ich würde aus der rechtlichen Würdigung heraus sagen, die gute alte Sandmännchen-Tradition ist nicht gefährdet.
Erst einmal handelt es sich bei Feinstaub eben nicht um den groben, gut sichtbaren Staub des Sandmännchens.
Sollte ich mich aber in diesem Falle irren, kann der gute alte Sandmann, lieber Sandmann sicher mit einer Ausnahmegenehmigung rechnen – schließlich ist auch die Feuerwehr befreit, die ich persönlich längst nicht so oft brauche wie den Sandmann …