Beim sonntäglichen Zeitungslesemarathon habe ich in meiner favorisierten Lokalpresse eine kleine Meldung* über Johannes B. Kerner entdeckt, in welcher es um seinen kurzzeitigen Gefängnisaufenthalt ging, nachdem er ein Plakat entwendet hatte, auf welchem das Model Anna Nicole Smith in knappster Bekleidung zu sehen war. Wörtlich stand in meiner Zeitung „Johannes B. Kerner erklärt, warum er als Jugendlicher …“ – das ließ mich stutzen, denn ich fragte mich, wie alt/jung ist Herr Kerner? Lässt mein Fernseher ihn älter aussehen als er ist oder wird er womöglich älter geschminkt?!
Meine Recherche ergab, dass er Jahrgang 1964 ist. Die besagten Plakate gehörten 1994 zu einer Werbekampagne eines Textil-Kaufhauses. Rein rechnerisch müsste Herr JBK also um die 30 Jahre alt gewesen sein bei dieser „Jugendsünde“ eines „Jugendlichen“.
Bis zu welchem Alter ist man Jugendlicher bzw. Jugendliche?!
Ab 18 beginnt die Volljährigkeit, lt. Strafrecht kann in Sonderfällen bis zum Alter von 21 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, und die UN rechnet die Jugend sogar bis 25. Darüber hinausgehende Jahresangaben habe ich nicht gefunden.
Meine Schlussfolgerung: Ein Leben im Scheinwerferlicht wirkt (zumindest innerlich) quasi wie ein Jungbrunnen – dann kann man auch mit 30 noch Jugendsünden begehen! 🙂
* Während meiner Online-Recherche stieß ich auf ähnlich formulierte Meldungen zu diesem Thema bei FOCUS und DIE ZEIT und div. anderen Verlagen – ist anscheinend nicht viel Wichtiges passiert in den letzten Tagen …